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Beförderungsverbot Seniorenscooter: Verkehrsbetriebe müssen bei der Sicherheit nachbessern

Müssen seit dem 1. Januar 2015 draußen bleiben: Senioren Elektromobile. Denn öffentliche Verkehrsmittel von Bus bis Bahn sind bundesweit angewiesen, E-Scooter nicht mehr zu befördern. Dabei zählen Seniorenscooter zu den - in bestimmten Fällen von der Kasse bezahlten - Elektrorollstühlen. Die Senioren Elektromobile sollen Behindertem das zügige Zurücklegen längerer Strecken ermöglichen - ein Mehr an Selbstständigkeit und Lebensqualität. Ein berechtigtes Verbot?

E-Scooter-Verbot: "Zu Hause festgesetzt"

Nicht nur Senioren, sondern auch Familienväter wie der Dortmunder Nils Behler (48) sehen sich in ihrem Grundrecht auf Mobilität eingeschränkt, der Behindertenbeauftragte NRW, Norbert Killewald, beklagt das Beförderungsverbot als unhaltbaren Zustand. Auch der Landesbehindertenrat fordert Bund und Länder auf, Zuwendungen an die Verkehrsbetriebe an die Beförderung Behinderter zu koppeln. Schließlich, so Behindertenverbände wie das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL), sei es nun deutlich schwieriger, nicht nur soziale Kontakte zu pflegen, sondern auch zur Arbeit zu kommen. Das Verbot setze Betroffene zu Hause fest. Elektrorollstühle, die generell befördert würden, seien keine Lösung, da beispielsweise zum selbstständigen Einkaufen nicht ideal.

Seniorenscooter: Unfall- und Haftungsrisiken

Derzeit sehen nicht nur Nahverkehrsunternehmen an Rhein und Ruhr, sondern bundesweit die sichere Beförderung der teilweise 180 kg schweren E-Scooter nicht gewährleistet, die sich aufgrund fehlender Sicherungsvorrichtungen selbstständig machen könnten - oder, im Eingangsbereich abgestellt, den Durchgang versperren. Neben Unfallrisiken durch Kippen bei Vollbremsung seien auch andere Fahrgäste gefährdet. Britta Heydenbluth, Verkehrssprecherin der Dortmunder Stadtwerke, verweist auf die Haftungsrisiken für die Fahrer. Überall müssen Bus- und Bahnfahrer für die Schäden haften - und sind deshalb angewiesen, Senioren Elektromobile nicht mitzunehmen. Bei Elektrorollstühlen liegt der Fall anders. Argument: Da sie leichter seien, richteten sie weniger Schaden an - und stünden zudem in Bussen sicher vor einer speziellen Prallplatte. Trotzdem werden auch Elektrorollstühle immer wieder abgewiesen, wie in Niedersachsen: Laut Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) entscheidet jeder Busfahrer selbst, ob er einen Rollstuhlfahrer mitnimmt - oder eben nicht.

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Langer Atem gefragt: Lösungswege

Behördenmühlen mahlen langsam: Ergänzend zum bundesweiten, aktuellen Gutachten des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat NRW eine ergänzende Studie der Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA e. V.) in Auftrag gegeben. Zweck: Ermitteln, ob das Verbot zurückgenommen werden kann. Das Ergebnis, frühestens für den Sommer erwartet, liegt noch nicht vor. Bis dahin bleibt alles beim Alten, Lösungsvorschläge Fehlanzeige. (Link: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2015/03/0503_Ausschussmeldung_E-Scooter.jsp).

Eine Anfrage der CDU an die Landesregierung Niedersachsen wollte wissen:

1. Ist das Gutachten des VDV rechtlich bindend oder nur eine Empfehlung?
2. Testete man eine Vielzahl an Modellen oder nur eines exemplarisch?
3. Welche Nachrüstungsmöglichkeiten für Seniorenscooter gibt es und was wird dies kosten?

Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, antwortete:

Ad 1: Anders als Rollstühle, die in Bussen gegen die Fahrtrichtung mit dem Rücken zur Prallplatte abzustellen sind, sind E-Mobile zum Erreichen dieses Abstellplatzes nicht wendig genug. Eine rechtliche Bindung des Gutachtens kann Lies nicht erkennen und verweist auf die individuelle Einschätzung der Verkehrsbetriebe.

Ad 2: Drei oft verkaufte Modelle eines europaweiten Hilfsmittelvertriebes wurden untersucht, unterschiedlich in Standsicherheitsfaktoren wie Abmessung, Gewicht und Radanzahl.

Ad 3: Ein neues Gutachten soll alternative Sicherungssysteme für E-Mobile, z. B. Gurte, prüfen. Wichtige Parameter seien hier Wendekreis und Größe, die Kosten jedoch noch nicht einschätzbar.

Allerdings führt Lies an, der VDV habe beobachtet, dass von der Mitnahme steigend Gebrauch gemacht würde.

Krankenkassen: E-Scooter geeignet?

Derweil beschäftigen diverse Klagen Betroffener die Gerichte. So bestätigte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im März das Beförderungsverbot von E-Scootern im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied in zweiter Instanz ebenfalls abschlägig. Folgenabwägung des Gerichts: Potenzielle Schäden für "hochrangige Schutzgüter wie Leib und Leben" von E-Scooter-Nutzer und Fahrgästen wiegen schwerer als Beschwernisse des Seniorenscooter-Fahrers durch das Mitnahmeverbot. Ein steiniger Weg für Senioren Elektromobile, die unter bestimmten Bedingungen von der Kasse bezahlt werden - und zuweilen zweimal so günstig wie ein Rollstuhl sind. Weshalb Sozial- und Verkehrsministerium angewiesen wurden, die Krankenkassen für das Problem zu sensibilisieren. Sprich, bei der Bewilligung darauf zu achten, ob sich ein E-Scooter für die Mitnahme im ÖPNV eignet. Etwas, das sich als weitere Hürde für Betroffene erweisen könnte. Schon jetzt sind - allein in NRW - durch das Beförderungsverbot 30.000 Menschen vom Transport ausgeschlossen.

"Schließlich leben wir in 2015"

Ein Blick nach Schottland zeigt, dass es auch unbürokratischer geht: "Slap in the Face" nannten Behindertenverbände auch dort das 2014 in Kraft getretene Verbot für Seniorenscooter in Bussen und Straßenbahnen. Doch Parlamentsmitglied Jim Eadie machte Druck - und forderte die Verkehrsbetriebe von Edinburgh auf, das Verbot zu überdenken: "Schließlich leben wir in 2015". Es sei Zeit, dass Beförderung allen zugänglich sei, ohne dass jemand im Alltag damit kämpfe, wie er "von A nach B" käme (Link: https://www.facebook.com/JimEadieSNP). Im Juli einigte man sich in der Vorstandssitzung von Transport for Edinburgh (TfE) auf einen Modellversuch: Chief Executive Ian Craig vermeldet, man mache sich daran, für die Bahnen Edinburghs technische und sicherheitsbezogene Verbesserungen in Kooperation mit Herstellern, Infrastruktur-Verantwortlichen und Kommunalverwaltung auf den Weg zu bringen. Ab Oktober könnte es für betroffene Bürger soweit sein.

Weitere Informationen über verschiedene Themen finden Sie in unserem Ratgeber für Elektromobile. Sollten Sie weitere Fragen zu Elektromobilen haben können Sie sich gerne an unser Service - Team unter der Telefonnummer 04103/9654104 wenden.

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte. Um genaueres zu erfahren sprechen Sie mit der zuständigen Behörde.

 

 

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