Elektromobil, was muß ich im Straßenverkehr beachten ?

Elektromobil: Was muss ich im Straßenverkehr beachten?

Nach Lust und Laune losbrausen, auf Straße, Radweg und Bürgersteig, über Bordsteine und querfeldein. Was für ein Traum! Den sich immer mehr Senioren erfüllen möchten - mit dem Kauf von Elektromobil, E-Scooter, Reisescooter oder E-Mobil für die Mitnahme in Bus und Bahn. Kaum zu glauben: Immer wieder sieht man einsame E-Scooter auf der Autobahn! Es sind anscheinend ein paar Regeln zu beachten - im Straßenverkehr, bei Versicherung, Führerschein & Co.

Was ist ein Krankenfahrstuhl?

Laut § 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Krankenfahrstühle einsitzige Kraftfahrzeuge (keine Kabinen-Zweisitzer) mit Elektroantrieb. Elektromobile sind also motorisierte Krankenfahrstühle, die bauartbedingt höchstens 15 km/h fahren - und führerscheinfrei sind. Krankenfahrstühle eignen sich für Nutzer mit Mobilitätseinschränkung, wiegen ohne Fahrer - bei bis 500 kg Gesamtmasse - maximal 300 kg und sind höchstens 110 cm breit. Nach § 10 FeV gilt außerdem ein Mindestalter von 15 Jahren für Fahrzeuge über 10 km/h. Darunter existiert keine Altersbeschränkung: So können solche Elektromobile auch Behinderten unter 15 zu einem Plus an Mobilität verhelfen! Entsprechend sind alle ähnlichen Fahrzeuge einzustufen wie beispielsweise L6e und L7e, die bauartbedingt nicht mehr als 25 km/h fahren - und dem Krankenfahrstuhl im Aufbau ähneln
 
 
Welche Regelungen gelten für 25 km/h Autos mit Verbrennungsmotor?

Seit 2002 ist bei 15 km/h Schluss. Doch § 76 FeV sieht für die zweisitzigen 25er ein Übergangsrecht vor - Bestandsschutz für alle, die noch eine Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 haben. Sie dürfen ihr kleines Auto mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 10 km/h und bis höchstens 30 km/h weiterhin führen. Vorausgesetzt, das Elektromobil wurde bis 30. Juni 1999 erstmalig in Verkehr genommen - und sein Fahrer ist aufgrund von Krankheit oder Behinderung darauf angewiesen.

Wo dürfen Sie mit Krankenfahrstuhl und Elektromobil fahren?

Ein Senioren Elektromobil und Krankenfahrstuhl ersetzt die Beine, wenn die Füße nicht mehr wollen - auf öffentlichen Wegen und Plätzen. Außerdem ist Ihnen - gem. § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO) - das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Mit Betonung auf Schritt: Wer einen Krankenfahrstuhl fährt, ist verkehrsrechtlich Fußgänger! Auch am Zebrastreifen hat Ihr Elektromobil also Vorrang. Nur dort, wo kein Fußweg in Sicht ist, dürfen Sie Radweg oder Straße benutzen.

Wann darf ein Elektromobil im Bus mitfahren?

Wendige Seniorenmobile wie Bus Scooter, die die vorgeschriebene Länge von 120 cm einhalten, können Sie ganz offiziell in Bus und Bahn mitnehmen. Sofern Ihr Senioren Elektromobil auch sonst alle gesetzlichen Auflagen erfüllt, durch Kennzeichnung und Dokument verbrieft. Kleine, kompakte Alltagsbegleiter, die mit ausdauerndem Radius sowie Beleuchtung, Hupe und Blinker daherkommen. Steigfähige Bus Scooter, die 6 km/h fahren, bringen auf dem Gehweg volle Leistung - auch, wenn es mal bergan geht. Inzwischen gibt es zahlreiche faltbare Mini Elektromobile nach Art des legendären Reisescooter-Bestsellers Luggie auf dem Markt - Sie haben die Freude der Wahl! Viele kommen dank Lithium-Batterie sogar mit ins Flugzeug, bereit, mit 6 km/h Strandpromenaden und Kreuzfahrtdecks entlangzurollen.
 
Wann braucht ein Elektromobil TÜV und Haftpflichtversicherung?

Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h kommen ohne Haftpflichtversicherung aus - aber diese empfiehlt sich trotzdem. Alles, was schneller ist, braucht sie - und außerdem eine Betriebserlaubnis bzw. TÜV-Gutachten. Zur regelmäßigen TÜV-Hauptuntersuchung muss Ihr Elektromobil trotzdem nicht. Denn den TÜV erledigt der Hersteller, Betriebserlaubnis bzw. TÜV-Zertifikat sind beim Kauf mit im Paket. Mit Anmeldung eines Fahrzeugs über 6 km/h (nach §18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO) erhalten Sie ein farbiges, reflektierendes Versicherungskennzeichen, das an der Elektromobil-Rückseite angebracht wird und ein Jahr gültig ist. Führerschein-, Gurt- oder Helmpflicht bestehen nicht, aber HMMso rät im Sinne der eigenen Sicherheit trotzdem dazu! Hier finden Sie ausgiebige Informationen zu dem Thema TÜV und Elektromobile...

Welche Elektromobile lieben die Straße?

Während Sie mit einem 6 km/h Senioren Scooter nur auf Fahrradwegen und Gehwegen fahren sowie die Straße überqueren dürfen, weil sie keine Straßenzulassung, also TÜV Zulassung haben und brauchen, qualifizieren sich Elektromobile ab 10 km/h - neben Fußwegen und Radwegen - auch für den Straßenverkehr. Sie dürfen damit am Straßenfluss teilnehmen! Falls Sie sich darüber hinaus mehr Tempo wünschen und ganze Touren unternehmen möchten: Die Sortimentsvielfalt wächst fortlaufend. Kraftpakete, die Sie pfleglich behandeln sollten: So muss beispielsweise der Reifendruck passen, weil das E-Mobil erhöhter Abnutzung durch bestimmte Straßenbeläge ausgesetzt ist. Auch Magnetbremse und Kohlebürsten können verschleißen. Zeit, mit einem oft gehörten Märchen aufzuräumen: Nein! Elektromobile können - trotz hervorragender Bodenfreiheit - keine Bordsteine überfahren. Denn hinten sitzen kleine Stützräder als Kippschutz, die solche Manöver verhindern.

Senioren Elektromobile mit 12 km/h und 15 km/h - plus Exkurs Fahrerlaubnis

Leistungsstarke Senioren Scooter mit 12 km/h und 15 km/h meistern auch Spazierwege in der freien Natur, sind aber keine Geländefahrzeuge. Aber manche von ihnen fast ein kleines Auto! Wie Kabinen Elektromobile mit Dach, abschließbaren Türen und Scheibenwischern. Nehmen Sie sich die Freiheit, auch bei Wind und Wetter trocken unterwegs zu sein. Schon 15 km/h Kabinenfahrzeuge haben alles, was ein richtiges Auto hat, bis zu Parksensoren und Heizung - aber sein Fahrer keinen Führerschein. Apropos Fahrerlaubnis ...

Elektromobile (einsitzig) bis max. 15 km/h haben eine Einstufung als Krankenfahrstuhl: immer führerscheinfrei 

  • Ellektromobile (z.B. Scuddy / Emma), die zweispurig sind; sind für Menschen, die vor dem 01.04.65 geboren sind, bis max. 25 km/h Führhrerscheinfrei. Alle später geborenen benötigen mind. den Mofa Führerschein. Bis 20 km/h sind diese Fahrzeuge führerscheinfrei
  • Für die Fahrzeuge der Klasse L6e bis 45km/h reicht die Fahrerlaubnisklasse „AM“ aus.
  • Für die Fahrzeuge der Klasse L7e, bis max. 45km/h, muss der Führerschein der Klasse „B“ oder die alte Klasse „3“ vorhanden Sein.Fahrzeuge der Klasse L7e könnten unsere Zweisitzer sein. 

Definition der Fahrzeugklassen :

L6e:

  • 4-rädriges Leichtkraftfz. mit L6e 4rädr.Leich.Fz.b. 350 kg einer Leermasse bis zu 350 kg (o. Batterien bei Elektrofz.) mit bbH
  • bis zu 45 km/h und Hubraum bis  zu 50 cm3 od. Leistung
  • bis zu 4 kW bei anderen Verbrennungs oder Elektromotoren

L7e

  • 4-rädriges Kraftfahrzeug, L7e 4rädr.Fz.b. 400 o. 550 kg
  • das nicht unter L6e fällt, mit einer Leermasse bis 400 kg (bis 550 kg für Güterbeförderung)
  • ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und Leistung bis zu 15 kW

Klasse AM:

  • leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

(ABl. L 60 vom 2.3.2013),

  • dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

(ABl. L 60 vom 2.3.2013),

  • eichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

(ABI. L 60 vom 2.3.2013),

  • Elektromobile (z.B. Kymco Maxer), die vierspurig sind; sind immer führerscheinpflichtig: Klasse AM, Klasse I,
  • Klasse III. Bis 20 km/h keine Helmpflicht
  • Elektroauto bis 45 km/h: Klasse AM oder Klasse III
  • Elektroauto schneller als 45 km/h: Klasse III

Info-Fuhrerscheinklassen

  • Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Bundesministerium
  • 1. Mit der Klasse AM dürfen Sie gemäß § 6 Absatz 1 FeV folgende Fahrzeuge führen:
  • leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a
  • dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b
  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f
  • der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

Die Fahrzeuge im Detail

2.1 L1e-B-Fahrzeuge:

  • Leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug, mit max. 50 ccm Hubraum (Benziner), max. 45 km/h bbH und max. 4 kW Leistung, auch mit Elektroantrieb mit max. 4 kW Leistung.Was hat sich geändert:Es bleibt alles beim Alten.
  • Beachten: Für das L1e-A Fahrzeug (Leichtmofa/Mofa) und das L1e-B Fahrzeug (Mofa) benötigt man keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung nach § 5 FeV. 

2.2 L2e-Fahrzeuge:

  • Ein dreirädriges Kleinkraftrad, mit max. 50 ccm Hubraum bei PI-Motoren (Benzinern) und max. 500 ccm bei CI-Motoren (Diesel), max. 45 km/h bbH, max. 270 kg Leergewicht, max. 4 kW Leistung, auch mit Elektroantrieb mit max. 4 kW Leistung

L2e-P:

  • Ein dreirädriges Kleinkraftrad zur Personenbeförderung, Merkmale wie oben.( Betrifft

L2e-U:

  • ein dreirädriges Kleinkraftrad zur Güterbeförderung (offene oder geschlossene Ladefläche), Merkmale wie oben.
  • Achtung L2 betrifft zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen, nicht Fahrzeuge die vierrädrig sind!
Was können faltbare Dreiräder mit EU-Straßenzulassung?

Schnittiger und wendiger durch den Alltag? Seniorenmobile mit drei Rädern und innovative Ideen wie Dreirad Scuddy sind Elektroroller und Cityflitzer. 20 km/h flott, passen sie klein gefaltet in eine Sporttasche. Mobilität nicht nur für junge Leute, Studenten oder Courierfahrer, im Sitzen und im Stehen auf der Fahrbahn unterwegs. Diese E-Fahrzeuge mit mechanischen Scheibenbremsen und griffiger Luftbereifung haben nichts auf dem Gehweg zu suchen, aber dafür eine EU-Straßenzulassung, plus eine Erlaubnis für Radwege, die auch für Mofas geöffnet sind. Im Alter mal wieder aufs Dreirad? Faltbare, steigfähige Elektroroller mit sanftem Anfahrverhalten, drei Geschwindigkeitsmodi - 10 km/h, 15 km/h und 25 km/h und großem Radius erwarten Sie!

Welche Alkohol-Grenzwerte gelten auf dem Elektromobil?

Gewusst? Auch für Krankenfahrstuhl und Elektromobil-Fahrer gelten Alkoholgrenzwerte - wie für Autofahrer. Werden Sie mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit - mit Bußgeldbescheid um 500 Euro. Hinzukommen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Und sind Sie trotz 1,1 Promille und mehr mit Ihrem Elektromobil unterwegs, begehen Sie eine Straftat. Gleiches gilt, wenn Sie sich ab 0,3 Promille so verhalten, dass man Ihnen die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen ansieht. Sie sind unter 21? Oder Führerscheinanfänger in der Probezeit? Dann gilt für Sie: 0,0 Promille am Lenker.

Nun, alles (start-)klar? Und körperlich wie mental in der Lage, souverän im Straßenverkehr aktiv zu sein? Auch als Fahrer mit Mobilitätseinschränkung haben Sie zahlreiche Rechte: Fordern Sie diese selbstsicher ein. Gute Fahrt!

Fragen Sie bitte bei Bedarf beim Gesetgeber oder beim TÜV nach! Dieser Artikel dient nur als eine Vorabinformation!

Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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