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Stromkosten I Senioren Elektromobile, was kostet mich das ?

Für die privaten Nutzer von Elektromobilen!

In der Regel sind Senioren E-Mobile im Stromverbrauch sehr sparsam. Ein Elektromobil hat bzgl.Strom geringe Betriebskosten. Einige Faktoren spielen aber eine Rolle. Wie groß und wie schwer ist das Elektromobil? Was für einen Motor hat mein Fahrzeug, mit wie viel Watt (Motorleistung) fahre ich? Wie schwer bin ich selber? Fahre ich viel Steigungen? Und natürlich von welchem Anbieter beziehe ich meinen Strom? Das durchschnittliche Elektromobil mit dem durchschnittlichen Körpergewicht und einem günstigen Stromanbieter benötigt ca.1 Euro auf 100 km Reichweite.

Für die Krankenkassennutzer, die ein 6km/h Elektromobil fahren.

Haben Sie ein Krankenkassenfahrzeug, muß diese Ihren Strom für das Elektromobil bezahlen. Ohne Moos nichts los - und auch nicht ohne Strom! Elektromobile sind sparsame Energieverbraucher, aber auch Hilfsmittel, die nicht mit Luft und Liebe fahren. Dabei wird Energie immer teurer - Zeit, die Krankenkasse an den Kosten für Ihr Elektromobil zu beteiligen!

Krankenkasse muss Stromkosten zahlen

Brauchen Sie nicht nur ein Elektromobil, sondern weitere Hilfsmittel und Geräte, summieren sich die Kosten auf stattliche Beträge. Krankenkassen müssen die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel erstatten - auch für einen Krankenfahrstuhl, denn nichts anderes ist Ihr vom Arzt verschriebenes Senioren Elektromobil. Bereits 1997 urteilte der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) (Az. 3 RK 12/96): Wenn Hilfsbedürftige mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs.1 S1 SGB 5 versorgt werden, gehört nicht nur der Akku, sondern auch die Energie, die zum Betrieb des Hilfsmittels zwingend ist, selbstverständlich dazu! Genauso wie die Wartung oder der Austausch von Fahrzeugen, die nicht rundlaufen. Falls Sie Ihr Elektromobil in Eigenregie angeschafft haben, gibt es bislang leider keine Erstattung. 

Elektrische Hilfsmittel: Welche nutzen Sie?

Unglaublich, was alles Strom verbraucht! Beatmungsgerät, Elektrorollstuhl, der Hausnotruf, der Lifter, Inhalatoren - und sogar Pflegebetten. Für die Erstattung ist es egal, ob der nötige Strom aus der Steckdose stammt oder per Batterie fließt. Aber was ist mit meinem Treppenlift? Treppenlifte werden, obwohl sie in diesem Kontext nicht als Hilfsmittel gelten, ebenfalls gefördert - im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen. Wie packen Sie's nun an? Das hängt von Ihrer Krankenkasse ab: Am besten im Vorab über die gängige Handhabungspraxis informieren, um schnelle Kostenerstattung zu erreichen.

Beantragung per Online-Formular, aber auch formlos

Einige Krankenkassen - wie die DAK - machen Ihnen die Beantragung einfach. Hier können Sie die Energiekostenerstattung für Ihr Senioren Elektromobil und sonstige elektrische Hilfsmittel direkt online beantragen, dort als Liste zur Orientierung transparent aufgeführt. Ist das Online-Formular ausgefüllt, wird anschließend sofort die Höhe der voraussichtlichen Energiekostenerstattung mitgeteilt - ohne dass Sie Unterlagen per Post zusenden müssen. Außerdem lassen sich alle Angaben als PDF ausdrucken bzw. abspeichern (Link: https://www.dak.de/dak/leistungen/hilfsmittel-energiekostenantrag-1715802.html). Bei anderen Kassen dagegen findet sich eine Reihe an Formularen auf der Website, aber spezielle zu Energiekosten sind - wie zum Beispiel bei der AOK - individuell anzufordern. Alles Vereinfachungen für Versicherte, die Sie aber streng genommen nicht brauchen, da ein formloser Antrag die rechtlichen Vorgaben bereits erfüllt.

Stromverbrauch Elektromobil berechnen

Wie viele Tage im Jahr, wie viele Stunden täglich nutzen Sie Ihr Senioren Elektromobil? Und wie viel Watt pro Stunde verbraucht es? Letzteres steht in der Betriebsanleitung. Was Sie eine Kilowattstunde kostet, finden Sie in Ihrer Stromrechnung. Jetzt nur noch Kostenaufstellung (für jedes Hilfsmittel separat) mit formlosem Anschreiben an die Krankenkasse schicken, Kopie der Stromkostenabrechnung beilegen - fertig! Falls Sie bereits jahrelang mit dem Elektromobil unterwegs sind, aber erst heute von Ihrem Recht auf Stromkostenübernahme erfahren, ist auch das kein Problem. Machen Sie diese jetzt noch geltend - bis zu vier Jahre rückwirkend.

Nicht abspeisen lassen, notfalls in Widerspruch gehen

Trotzdem - Betroffenenforen wimmeln von Einträgen, die belegen, dass sich Kassen bei solchen Anträgen immer wieder zunächst querstellen. Frei nach dem Motto: Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts. Lassen Sie sich nicht am Telefon abspeisen - jede Ablehnung muss schriftlich erfolgen. Und dann? Lassen Sie nicht locker, sondern legen direkt Widerspruch ein. Dazu haben Sie vier Wochen ab Zugang der Ablehnung Zeit; Unterstützung dabei gibt es zum Beispiel beim Sozialverband VdK (Link: https://www.vdk.de/deutschland/pages/gesundheit/71994/strom_fuer_hilfsmittel_krankenkassen_erstatten_kosten_auf_antrag). Zahlen Sie nicht länger alles selbst - diese Entlastung steht Ihnen rechtmäßig zu!

 Beachten Sie bitte das wir für die Aktualität der Gesetzgebung oder für den Stomverbrauchspreis nicht garantieren können, da sich dies jederzeit ändern kann. Bei unsicherheiten fragen Sie beim dem Gestzgeber nach oder bei Ihren Stromanbieter!

Weitere Informationen über verschiedene Themen finden Sie in unserem Ratgeber für Elektromobile. Sollten Sie weitere Fragen zu Elektromobilen haben können Sie sich gerne an unser Service - Team unter der Telefonnummer 04103/9654104 wenden

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