Mit dem E-Scooter zum TÜV? Die wichtigsten Bestimmungen für Elektromobile und Krankenfahrstühle
- für die Nutzung durch körperlich Behinderte gedacht
- mit Elektroantrieb ausgestattet
- einsitzig
- wiegt leer (ohne Fahrer) nicht mehr als 300 kg inklusive Akku
- wiegt mit Fahrer und Akku maximal 500 kg
- fährt bauartbedingt höchstens 15 km/h
- hat eine Gesamtbreite von maximal 110 cm
Worin unterscheiden sich Krankenfahrstühle von Autos? Und wie untereinander?
Krankenfahrstühle wie E-Rollstühle, Senioren Scooter und Elektromobile unterscheiden sich - in Abmessungen und Höchstgeschwindigkeit - baulich klar von Kraftfahrzeugen wie etwa Pkws. Doch genau wie diese müssen elektrische Krankenfahrstühle straßenverkehrstauglich sein - differenziert nach
- Lenkung
- Kraftübertragung
- Zahl der Räder
- Anordnung ihrer Antriebsräder
- Art der Bereifung
- Anwendungsbereich
Welche Elektromobile haben einen Verbrennungsmotor?
Senioren Scooter mit Verbrennungsmotoren sind Auslaufmodelle: Denn alle E Mobile, die seit 1. September 2002 in Verkehr sind, müssen Elektromotor-Antrieb haben. Ausnahme: Ein emissionsgeprüfter Verbrennungsmotor, der ausschließlich dazu dient, die E-Mobil-Reichweite zu steigern - weil er den Akkus lädt (Serienhybrid). Vorausgesetzt,
- der Verbrennungsmotor hat keine mechanische Verbindung zum Antrieb
- der so erzeugte Strom wird nur zum Aufladen genutzt
- die Batterien schaffen ohne Nachladen von Haus aus 25 km Reichweite oder mehr
Welche Elektromobile brauchen eine Versicherung?
Laut Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) müssen Senioren Elektromobil Halter eine Haftpflichtversicherung abschließen, wenn sie ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Plätzen nutzen - ausgenommen Krankenfahrstühle bis 6 km/h. Dass Ihr E-Mobil für dem Fall von Sach- und Personenschäden versichert ist, zeigt das Versicherungskennzeichen nach § 26 PflVG - als Tafel an der E-Mobil Rückseite gem. § 58 StVZO. Hersteller sind verpflichtet, Kennzeichnungstafel und Haltevorrichtung mitzuliefern. Auch Ihren Versicherungsnachweis sollten Sie immer dabei haben, um ihn auf Nachfrage vorzeigen zu können.
Was ist mit Zulassung und Kfz-Steuer für mein Elektromobil?
Gem. Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind Krankenfahrstühle bis 15 km/h zulassungsfrei und somit steuerfrei. Wer sein Elektromobil schneller frisiert, riskiert diese Zulassungsfreiheit, das Erlöschen der Betriebserlaubnis und die Eingruppierung in eine neue - möglicherweise führerscheinpflichtige - Fahrzeugklasse.
Was prüft der TÜV beim fertigen Elektromobil im Vorfeld?
Um die Sicherheit seines Fahrers zu garantieren, wird jedes fertige Elektromobil durch den TÜV geprüft sowie CE zertifiziert. Ihr neuer Krankenfahrstuhl hat also TÜV - und Sie müssen ihn auch nie mehr dort vorstellen! Die TÜV-Prüfung blickt u. a. auf
- Fahrverhalten und Kippsicherheit
- statische und dynamische Stabilität
- Bereifung
- Lenkung
- Bremsen
- Beleuchtungsanlage
- E-Scooter Anhänger
- Sicherheitsgurte (derzeit nicht vorgeschrieben)
Was zeichnet gutes E-Mobil-Fahrverhalten aus?
Elektromobile müssen auch in Kurven durch sicheres Fahrverhalten glänzen. Als Nachweis für Kippsicherheit ist ein Mindestkippwinkel von 30 Grad (entspricht Querbeschleunigung von 5,60 m/s2) einzuhalten - bei unbeladenem Fahrzeug ohne Fahrer. Auch Fahrversuche können die Kippsicherheit nachweisen. Kippsicher ist ein Elektromobil, das nicht über seinen Gleichgewichtspunkt hinaus kippt. Des Weiteren ermitteln statische Versuche in alle Richtungen mit nach Herstellerangabe belasteten E-Scooter dessen statische Stabilität - auf schiefer Ebene von 9 Grad oder mehr. Wie es um die dynamische Stabilität bestellt ist, kann ein dynamischer Fahrversuch mit entsprechend belastetem Fahrzeug auf schiefer Ebene (mindestens 6 Grad) zeigen. Das Fahrzeug kippt nicht über den Gleichgewichtspunkt hinaus? Alle Räder haben Fahrbahnkontakt? TÜV Test bestanden!
Was müssen Elektromobilreifen und Lenkung leisten?
Bereifung - etwa von Luftreifen - muss geeignet sein. Und zwar in puncto Reifenabmessung, Tragfähigkeit und Geschwindigkeit, aber auch Mindestprofiltiefe (1,6 mm). Bei Gummireifen legt der TÜV besonderes Augenmerk auf den Verschleißindikator (Rippe) auf beiden Reifenseiten. Bei Krankenfahrstühlen, besonders bei Rollstühlen, kommt oft eine ausschließlich elektrisch betätigte Lenkung zum Einsatz: Dies ermöglicht Menschen mit Mobilitätseinschränkung kraftsparendes Lenken - wie Kinnsteuerung oder Fingersteuerung. Versagt die Lenkung, wird es gefährlich: Jeder Krankenfahrstuhl muss daher innerhalb von 4,5 Metern komplett stoppen.
Was können gute E-Scooter-Bremsen?
Apropos stoppen: Senioren Elektromobil Bremsen kommt die sicherheitsrelenvate Aufgabe zu, die Geschwindigkeit nicht mit einem Ruck, sondern in Abstufungen zu reduzieren sowie den gestoppten Krankenfahrstuhl in seinem Stillstand zu halten. Dazu braucht es stets zwei separate Bremsen: Eine so genannte Betriebsbremse, die symmetrisch auf sämtliche Räder einer Achse wirkt, plus eine Hilfsbremse, unterwegs direkt oder indirekt auslösbar. Jede Bremse muss für sich wirken - also auch dann greifen, wenn die andere Bremse versagt. Auch eine Feststellbremse wirkt auf alle Räder, erreicht eine mittlere Vollverzögerung von 2,5 m/s2 und mehr - und hält das Elektromobil sicher im Stillstand. Der Bremsweg beim Herunterbremsen von der Höchstgeschwindigkeit darf hier nicht länger als 4,5 Meter sein. Leistungskraft, die auf ebener, trockener Fahrbahn mit vollbeladenem Krankenfahrstuhl getestet wird. Der Bremsen-TÜV ist bestanden, wenn
- der E-Scooter die Spur hält
- das Fahrzeug ohne Motorbremsung an 18 % Steigung bzw. Gefälle stillsteht
- der E-Scooter Fahrer die Bremsen bedienen und gleichzeitig gut lenken kann
Es werde Licht! Anforderungen an die E-Mobil Beleuchtungsanlage
Lichttechnische Einrichtungen (LTE) und ihre Lichtquellen (wie Glühlampen) sind gem. § 22a StVZO bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile. Nur zulässige LTE dürfen benutzt werden. Sie liebäugeln mit einem Seniorenmobil aus den Ausland? Scheinwerfer ohne Bauartgenehmigung müssen dann einen Check des Technischen Dienstes für Lichttechnik durchlaufen. Unterwegs geht das Licht aus? Kommen Sie in eine Kontrolle und Ihre Lampe will auch nach Einsetzen einer neuen Lichtquelle nicht, gilt Ihr Scheinwerfer als nicht vorhanden. Auch, ob die Anbringungshöhe über der Straße und die Energieversorgung der Beleuchtung stimmt, prüft der TÜV. Denn jeder Scheinwerfer muss sich so einstellen lassen, dass sein unterer Rand wenigstens 500 mm über der Fahrbahn liegt. Gewusst? Bei einem Elektromobil bis 8 km/h reicht eine einfache Leuchte, die die Anforderung für ein Fahrrad erfüllt. Bei schnelleren Fahrzeugen brauchen Sie einen bauartgenehmigten Scheinwerfer für weißes Licht. Und an den Längsseiten? Braucht es mindestens einen gelben Rückstrahler, der auch am Rad angebracht sein kann sowie zwei rote Schlussleuchten. Was, wenn Sie in der Dunkelheit liegenbleiben? Sofern dies problemlos geht, nehmen Sie Ihren Seniorenscooter von der Straße, denn er darf bei Dunkelheit nicht unbeleuchtet dort stehen. Jeder abgestellte Krankenfahrstuhl ist durch eigene Lichtquelle kenntlich zu machen.
Welchen Vorschriften unterliegen Elektromobile?
Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) sind motorisierte Krankenfahrstühle - ob unter oder über 6 km/h - Kraftfahrzeuge. Auch E-Rollstühle gehören dazu, Schiebe- und Greifreifenrollstühle dagegen nicht. Nur Krankenfahrstühle, die nur mit elektrischem Hilfsantrieb arbeiten, sind keine Kraftfahrzeuge - vorausgesetzt, dass ihr Hilfsantrieb
- nur bei gleichzeitig eingesetzter Muskelkraft wirkt
- mit steigender Geschwindigkeit progressiv zurückgeht
- abgeschaltet wird, sobald maximal 6 km/h erreicht sind.
Alle anderen Elektromobilfahrer sind Kraftfahrzeugfahrer: Wer auf öffentlichen Straßen entlangrollt, muss dafür sorgen, dass sein E-Mobil allen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften folgt, mit
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Tipp: Der Verband TÜV e. V. hat dazu ein ausführliches Merkblatt herausgegeben.
Wo darf ich laut StVO E-Scooter fahren? Brauche ich einen Führerschein?
Um einen Krankenfahrstuhl zu führen, braucht es keine Fahrerlaubnis, aber sehr wohl eine gewisse körperliche und mentale Fitness als Verkehrsteilnehmer. Zeigt sich, dass dies nur bedingt der Fall ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde das Führen nur noch unter Auflagen gestatten. Krankenfahrstühle wie Senioren Elektromobile müssen die Fahrbahn benutzen, aber dürfen auch dort, wo Fußgängerverkehr erlaubt ist, fahren - in Schrittgeschwindigkeit. Mit dem E-Scooter die Straßenseite wechseln? Andere Fahrzeuge - außer Schienenfahrzeuge - müssen Sie an Fußgängerüberwegen wie Zebrastreifen passieren lassen. Denn verkehrsrechtlich sind Sie als Elektromobil Fahrer ein Fußgänger!
Wichtiger Hinweis: alle Elektromobile die Sie von uns erhalten und über 6 km/h fahren, werden mit einer TÜV - Bescheinigung geliefert!
Beachten Sie bitte dass Sie das beigefügte TÜV Gutachten für ein betriebserlaubnispflichtiges Fahrzeug in Ihrem zuständigen Wohnsitz, sprich der Straßenverkehrsbehörde ("Zulassungsstelle") vorlegen. Die gesetzlich geforderte Einzelgenehmigung wird Ihnen dort bestätigt. Der Betrieb des Elektromobils ohne Einzelgenehmigung ist eine Verordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden!
- EBE bedeutet, das TÜV Gutachten (Einzelabnahme pro Scooter) und die EBE (= Einzelbetriebserlaubnis) – muss ggf. vom Nutzer = Endkunden bei der Zulassungsbehörde beantragt werden) gehören untrennbar zusammen. ABE ist eine allgemeine Betriebserlaubnis: diese würde pro Scootermodell sehr viel kosten, wen nach der Erteilung der ABE eine bauliche Veränderung am Fahrzeug vorgenommen werden würde. Die ABE müsste dann NEU beantragt werden. Das gilt auch dann, wenn der Scooter verbessert wurde (z.B. mit LED Beleuchtung).
- Unsere Scooter die über 6 km/h fahren haben alle eine ABE, wo der Nutzer dies am Straßenverkehrsamt anmeldet und somit seine EBE erhält. Hierfür fallen einmalige geringe Kosten an die ca. bei 80 € liegen. Dies kann von Bundesland zu Bundesland vaiieren.
Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten.