Was ist ein Krankenfahrstuhl, Elektromobil? Rechte die..

Ein Elektromobil ist ein Krankenfahrstuhl: Diese Regelungen sollten Sie kennen

Krankenfahrstuhl - klingt etwas angestaubt und nach Krankentransport, oder? Tatsächlich hat er sich gemausert - vom E-Scooter bis zum Microcar für die City. Elektromobile garantieren eine selbstbestimmte Mobilität, um Wege im Alltag ohne fremde Hilfe zurückzulegen. Doch wo dürfen Sie fahren, brauchen Sie Führerschein und Versicherung? Und darf Ihr neuer agiler Mobilitätspartner mit in Bus und Bahn?

Was ist ein Krankenfahrstuhl?

Gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 4 FeV ist ein Krankenfahrstuhl ein Kraftfahrzeug mit Elektroantrieb, das

- bauartbedingt für körperbehinderte Fahrer geeignet ist
- nur einen Sitz hat
- überdacht sein darf
- ohne Fahrer maximal 300 kg einschließlich Akku wiegt
- mit Fahrer maximal 500 kg auf die Waage bringt
- höchstens 110 cm breit ist
- bauartbedingt maximal 15 km/h fährt

Wer darf einen Krankenfahrstuhl fahren?

Jeder, der mindestens 15 Jahre alt ist. Führerschein, Behindertenausweis oder Prüfbescheinigung (seit 2002 abgeschafft) sind nicht nötig. Langsamere Modelle bis 10 km/h dürfen sogar durch Menschen unter 15 geführt werden - wie Kinder mit Handicap.

Wo dürfen Sie mit einem Krankenfahrstuhl fahren?

Laut StVO auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie auf Gehwegen und in der Fußgängerzone in Schrittgeschwindigkeit. Denn Elektromobil Fahrer sind verkehrsrechtlich Fußgänger - zum Beispiel, wenn das Senioren Elektromobil den Zebrastreifen passiert.

Braucht ein Krankenfahrstuhl eine Versicherung?

Ja, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h liegt. Zwar sind Elektromobile eher gemächlich unterwegs, aber verursachen trotzdem Personen- und Sachschäden. Immer wieder verlieren Fahrer die Kontrolle über ihren Krankenfahrstuhl. Schwere Unfälle sind die Folge: Senioren Scooter kommen von der Fahrbahn ab, der Fahrer wird verletzt und nicht selten parkende Fahrzeuge touchiert. Die Haftpflichtversicherung ist also eine Pflichtversicherung gem. §§ 1, 2 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz). Das Versicherungsjahr startet stets am 1. März. Dass Ihr Seniorenmobil versichert ist, zeigt die Farbe des Versicherungskennzeichens - jedes Jahr eine andere. E-Scooter Kennzeichnungen sind in § 58 StVZO geregelt, die Kennzeichnungstafel an der Krankenfahrstuhl Rückseite anzubringen. Denken Sie daran, den Versicherungsnachweis nach § 26 Abs. 1 FZV stets mitzuführen, um ihn auf Nachfrage aushändigen zu können.

Was ist mit Zulassung und Kfz-Steuer?

Altfahrzeuge genießen nach § 76 Nr. 2 FeV Bestandsschutz. Ihr Seniorenmobil wurde vor dem 1. September 2002 angemeldet? Dann brauchen Sie weder Fahrerlaubnis noch Prüfbescheinigung. Inhaber einer bis zu diesem Stichtag erteilten Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle? Dann dürfen Sie einen motorisierten E-Scooter von über 10 km/h führen. Auch für Zweisitzer, die so genannten 25er bis 45 km/h und 50ccm gilt laut § 76 FeV ein Übergangsrecht. Wer eine auslaufende Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 besitzt, darf sein Microauto (über 10 km/h, höchstens 30 km/h) noch fahren. Bedingung: Es wurde bis 30. Juni 1999 erstmals in Verkehr genommen - und Sie sind aufgrund Ihrer Behinderung darauf angewiesen. Bestandsschutz, der auch DDR-Krankenfahrstühle einschließt, die vor dem 28. Februar 1991 zugelassen wurden.

Darf mein Senioren Elektromobil in Bus und Bahn mitfahren?

Ja, aber der Gesetzgeber knüpft an die verkehrssichere Beförderung von Senioren Elektromobilen mit "aufsitzender Person" im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), § 42 und § 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), folgende Bedingungen:

- maximale Länge 1,20 Meter
- maximal zulässiges Gewicht einschließlich Fahrer 300 kg
- vier Räder
- zugelassen, um gegen die Fahrtrichtung aufgestellt zu werden,
- hält an der Anlehnfläche wirkenden Kräften von 0,8 g bei Gefahrenbremsung und 0,5 g Querkräften bei Kurvenfahrt stand
- Standsicherheit durch Bremssystem, das auf beide Räder einer Achse wirkt und nicht durch Differential überbrückbar ist
- Bodenfreiheit und Steigfähigkeit, um eine bis zu 12 Prozent geneigte Rampe zu meistern
- in der Lage, rückwärts zu fahren
- ÖPNV-Freigabe in der Bedienungsanleitung vermerkt

Woran erkennt der Busfahrer, dass mein Elektromobil mitfahren darf?

An der speziellen Kennzeichnung für mitnahmefähige E-Scooter! Ein bundesweit gültiger Erlass vom 15. März 2017 regelt nicht nur die Bedingungen für die Mitnahme von Elektromobilen in Linienbussen, er empfiehlt auch das Aufbringen eines Siegels auf dem Fahrzeug. Aber ohne eine einheitliche Regelung zur Siegelvergabe zu treffen, weshalb Bund, Länder, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK) festgelegt haben: Siegel sind ausschließlich durch Hersteller bzw. Unternehmen wie Importeure und Vertriebsorganisationen auszugeben, die Elektromobile in Deutschland auf den Markt bringen. Ist Ihr Krankenfahrstuhl also mit Siegel gekennzeichnet und erfüllt die Regelungen des Erlasses, heißt es: Daumen hoch für Ihren E-Scooter - und seine Fahrt im Linienbus!

Mein Krankenkassen-Seniorenmobil erfüllt die Auflagen nicht - was tun?

Legen Sie Widerspruch gegen den bewilligten bzw. bereitgestellten E-Scooter ein, wenn dieser nicht sämtlichen Anforderungen des Erlasses zur Mitnahme im ÖPNV entspricht. Ihr gutes Recht, denn ein Elektromobil ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V - und soll als solches Ihre Behinderung ausgleichen. Beantragen Sie eine Versorgung mit einem erlasskonformen Seniorenmobil-Modell. Mobilität als Grundbedürfnis erstreckt sich darauf, dass Sie sich wie ein nichtbehinderter Fußgänger im umliegenden Nahbereich bewegen können - um einzukaufen, zum Arzt zu gehen oder Nachbarn zu besuchen. Der Erlass vom 15. März 2017 eröffnet Menschen mit Mobilitätseinschränkung die Chance, sich solche Bewegungsfreiräume zu erschließen und am öffentlichen Leben teilzunehmen.

Welche Elektromobile erfüllen die Vorgaben für die Mitnahme im Bus?

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK) hat eine Liste von Fahrzeugen, die die Anforderungen erfüllen, veröffentlicht (Link: https://www.bsk-ev.org/aktuelles-presse/liste-oepnv-geeigneter-elektromobileescooter/) sowie eine Checkliste zur Selbstüberprüfung bereitgestellt (Link: https://www.bsk-ev.org/aktuelles-presse/liste-oepnv-geeigneter-elektromobilee-scooter/) Unsicher, welches Seniorenmobil Ihre persönlichen Bedürfnisse und gleichzeitig die Bedingungen erfüllt? Sprechen Sie uns einfach an - wir nehmen uns Zeit für Ihre Wünsche!

Weitere Informationen über verschiedene Themen finden Sie in unserem Ratgeber für Elektromobile. Sollten Sie weitere Fragen zu Elektromobilen haben können Sie sich gerne an unser Service - Team unter der Telefonnummer 04103/9654104 wenden.

 

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