E-Scooter in Bus und Bahn - bald erlaubt?

Nicht nur die Dresdner Verkehrsbetriebe bleiben auch in diesem Frühjahr bei ihrem Verbot: Keine E-Scooter in Bus und Bahn! Im November 2015 kippte ein E-Scooter in einem Linienbus der DVB um - und gefährdete den Fahrer sowie weitere Passagiere. Dresden folgt mit seiner Entscheidung den Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen. Dabei eilen die Vorschläge eines aktuellen Stuva-Gutachtens, dazu durch das Land NRW, in Auftrag gegeben, der tagtäglichen Praxis im ÖPNV voraus. Was braucht es, damit E-Scooter künftig sicher mitfahren?

Risiko: Ungesicherte E-Scooter

Weiter mitgenommen dagegen würden Rollstühle und Rollatoren, so DVB Vorstand Lars Seiffert, seines Zeichens zuständig für Betrieb und Personal. Dagegen sei neben Gewicht und Kippunsicherheit der benötigte Wendekreis von E-Scootern ein Problem: Ein Rollstuhlfahrer könne vorwärts in den Bus hineinfahren, auf der Stelle drehen, sich auf die dafür gedachte Fläche stellen - und am Zielort vorwärts herausfahren. Dagegen führe der Seniorenmobil-Fahrer rückwärts - und gefährde so andere Mitfahrende. Fabrikate mit drei und vier Rädern seien oft schlechter manövrierbar als ein Elektrorollstuhl, passten nicht auf die Rollstuhl-Stellplätze, weshalb sie quer im Gang stünden und durch ihren hohen Schwerpunkt besonders bei scharfer Bremsung zum Kippen neigten. Ausführungen, die die aktuelle Situation leider zutreffend beschreiben. Schließlich verweisen auch die meisten Bedienungsanleitungen auf die Notwendigkeit, E-Scooter mit Gurten etc. zu sichern - und fordern die Nutzer auf, während der Busfahrt abzusteigen. Etwas, das in Anbetracht der tatsächlichen Transportbedingungen nicht durchführbar ist.

Gutachten: So fährt der E-Scooter sicher mit

Ein aktuelles Gutachten der Stuva (Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e. V.) im Auftrag des Verkehrsministeriums NRW empfiehlt, E-Scooter in Linienbussen zuzulassen - per Ausnahmeregelung und unter strengen Sicherheitsauflagen. Gehbehinderte mit Schwerbehindertenausweis, in dem vermerkt ist, dass der Fahrer aus medizinischen Gründen auf den E-Scooter angewiesen ist, sollen diesen mitführen dürfen. Wirklich kippsicher könnte dieser jedoch nur an einem Rollstuhlstellplatz mitfahren, der internationalen Sicherheitsnormen Rechnung trägt: Rückhalteeinrichtungen müssen das Fahrzeug an drei Seiten absichern. Dabei sollen die - als weniger standfest geltenden - Dreiräder vom Transport ausgeschlossen bleiben. Da der deutsche Markt über 400 Fahrzeuge bietet, empfehlen die Experten eine Art Fahrzeugprüfung, die mit einer Plakette abschließt. Und dem Fahrpersonal beweist: Dieser E-Scooter darf mitfahren! Auch über einen Scooter-Pass, ausgestellt nach erfolgreich absolvierter Schulung, dachten die Gutachter nach. Etwas, das auch den Dresdner Lars Seiffert davon überzeugen kann, E-Scooter im Linienbus zu transportieren. (Link zum Gutachten:https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?typ=P&Id=MMV16/3409&quelle=alle&wm=1&action=anzeigen)

Bund: Volle Teilhabe bei Mobilität bald umgesetzt?

Wie weit die Bemühungen der Bundesregierung zum Thema selbstständige barrierefreie Mobilität gediehen sind, interessiert auch eine Reihe an Abgeordneten sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - in ihrer kleinen Anfrage vom 25.02.2016 (Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/077/1807772.pdf): Obwohl ein selbstbestimmtes Leben bei voller gesellschaftlicher Teilhabe Mobilität voraussetzt, sind Busse und Bahnen für Behinderte nur einschränkt bzw. mit Hilfe durch andere nutzbar (Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention und § 4 Behindertengleichstellungsgesetz). Was tut die Bundesregierung, um für Behinderte wirtschaftliche wie auch soziale Teilhabe durch eine "Herstellung barrierefreier Reiseketten" zu realisieren? Wie weit ist die Umsetzung der in § 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für 2022 angedachten "vollständigen Barrierefreiheit" des öffentlichen Nahverkehrs gediehen? Und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit mehr Rollstühle auch in Fernbussen transportiert werden können? Denn seit 1. Januar 2016 müssen alle neuen Fernbusse mit zwei Plätzen für Rollstühle ausgestattet sein. Apropos - wer informiert eigentlich mobilitätseingeschränkte Reisende kurzfristig, ob die gewünschte Fernbusverbindung überhaupt diese zwei Plätze bietet? Etwas, das neben den Abgeordneten zukünftig auch für Fahrer von E-Scootern interessant sein dürfte - sobald die Empfehlungen des Stuva-Gutachtens entsprechend umgesetzt sind.

Weitere Informationen über verschiedene Themen finden Sie in unserem Ratgeber für Elektromobile. Sollten Sie weitere Fragen zu Elektromobilen haben können Sie sich gerne an unser Service - Team unter der Telefonnummer 04103/9654104 wenden.  

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